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1. Naturgemäßer Unterricht in der Erdkunde - S. 217

1846 - Aachen : Benrath
217 Dic Quadrupede» (Säugethiere) verlasse» aus inchrere» Ursa- che» ihre Heunath. Mangel a» Nahrung setzt plötzlich Millionen Ratteuarten in Marsch. In Sibirien trieb die in de» Steppen eingefallene Dürre die wegen ihrer Reisen sogenannte Wanderratte in die Stadt Jaizkoi. Hier zogen sie in großen Zügen ein, und, sagt Pallas, besetzten nur die eine Seite der Stadt, ohne die Hauptstraße, welche diese in zwei Theile theilt, zu überschreiten. Die Wanderungen des berühmten Wanderers dieses Geschlechts, des Leming, in Norwegen, haben wohl ähnliche Ursachen. Diese Thiere brechen aus den Kiölen und Lappländischen Gebirgen in ungeheuern Heeren hervor, und wandern gegen den bottnischci» Meerbusen, welchen sie aber fast niemals erreichen. Ihr Marsch geht jedesmal bestimmt in breiten Züge», und in gerader Linie vorwärts. Stellt sich ihnen ein Mensch entgegen, so suchen sie sich zwischen seinen Beinen durchzudrängen. Steht ein Heuschober in ihrer Marschroute, so fressen sie sich eine grade Straße hin- durch , ohne ihre Linie zu verlieren. Findet sich aber ein für sie nicht bezwingliches Hinderniß, z. B. ein Berg, oder eine große Steinmasse, dann wird nach einem vergeblichen Versuche, sie zu durchdringen, der Fels bis auf einen gewissen Punkt umgangen, aber ihre neue Marschlinie paßt sodann genau, wenn mail sie durch das Gestein fortsetzte, an die erstere an. Eben so wenig unterbricht ein Fluß, ein See diese Wanderungslinie. Sie stürzen sich hinein und durchschwinimen ihn in eben derselben geradeii Richtung, ja ein ihnen darauf in den Weg kommendes Fahrzeug erklettern sie, und ihre Marschroute fängt an der entgegengesetzten Seite im Wasser genau in eben der Richtungslime wiederum an. Ereignet es sich, daß sie auf ihrem Zuge Jungen werfen, so trägt das Weibchen eins davon im Maule, andere auf dem Rücken fort. Sie ernähren sich während des Zuges vom Grase, und man kann daher die Marschroute durch die abgefressenen und niedergetretenen Kräuter erkennen. Die Wanderungen des Leming find indeß nicht jährlich, sie ereignen sich erst nach mehreren, oft nach 20 Jahren, und scheinen daher durch zu großen Anwachs der Individuen zu entstehen. Sie werden den Füchsen und Hasen, und selbst den Hunden der Lappländer zur Beute. Die Wanderungen der ökonomischen Maus (Mg oeconomus) beschreibt uns Steller mit nicht minder lebhaften Farben. Wie

2. Die Völker und Staaten der Erde - S. 368

1845 - Berlin : Duncker & Humblot
368 Abschil. 2. Das germanische Europa. Kap. 3. Preußische Monarchie. gleichen Größe der acht administrativen Provinze»,, nicht überall mit denen dieser letzteren zusmnmenfallen. — Einem jeden dieser General-Commando's entspricht ein aus stehenden und Landwehr-Truppen gebildetes Armee-Corps, welches seinen Ersatz ans den» betreffenden Bezirk erhält; ein neuntes — das in Berlin und der Umgegend garnisonirende Garde-Corps — wird dagegen aus sämmtlichen Arrnee-Corps-Bezirken rekrm tirt, »veshalb die zu de»nselben gehörigen Landtvehr-Bataillone in der ganzen Monarchie vertheilt sind. — Nach jener militairischen Ei,»theilung des Staats umfaßt das General-Coinmando des I. Armee-Corps die Provinz Preußen, mit Ausnahme der Kreise Schwetz, Konitz, Schlochau, Fla- tow und Deutsch Krone; Ii. Armee-Corps die Provinz Pommern, den R. B. Brom- berg und die cbe»»genannten Kreise des R. B. Marienwerder; Hl Armee-Corps die Provinz Brandenburg; Iv. Arrnee-Corps die Provinz Sachsen; V. Armee-Corps die R. B. Posen und Liegnitz; Vi. Armee-Corps die Provi»»; Schlesien, mit Ausrrahme des R. B. Liegnitz; Vii. Armee-Corps die Provinz West ph alen und den R. B. Düsseldorf; Viii. Armee-Corps die Rhein-Provinz, außer dem N. B. Düsseldorf. Die eigenthümliche Kriegs- und Heerverfassu,»g der preu- ßischen Monarchie schließt die Nothwendigkeit einer besonderen Sorgfalt für die Bildung Derer, die im Heere als Führer und Lehrer zu »virken berufen sind, in sich. — Das Militair-Bildungs- und Unterrichtswesen erfreut sich daher mit Recht einer fortgesetzten Aufmerksamkeit und Pflege. — Als die unterste Insta»»z desselben sind zu- nächst die Regiments- und Bataillons- und bei der Artille- rie die Brigade und Oberfeuerwerker-Schulen zu nennen, in de>»en die Unteroffiziere und Unteroffizier-Aspiranten in den »löthigen Elementar-Kenntnissen unterrichtet und weiter gefördert

3. Bd. 2 - S. 320

1819 - Leipzig : Hinrichs
Europa. Z40 dem Ausrücken der ersten § auf die vorige Refervestärke ergänzt, um das Ergünzuugsdepot zu bilden. Die Ergän- zung der Contingente geschieht zunächst aus den bereit zu haltenden § der Reserve; die gesamten Ergänzungen können aber bei jedem Contingent während eines Feldzugs die auf i y C. ergänzte Reserve nicht übersteigen. Die Cavallerie bildet den 6ten Theil, und von diesem ist wieder ~ schwere Cavallerie. Auf jede 1000 M. werden 2 Kanonen gerechnet, und eine wird zum Ersatz, des möglichen Verlustes bereit gehalten. Die Hälfte der Artillerie besteht aus 6pfündern, \ aus i2pfüudern und J aus Haubitzen; zu jedem Stück gehören 31 Mann. Pioniers und Pontonniers bilden des Heers, Jäger und Schützen der Infanterie. Land- wehr kann als Contingent gestellt werden; doch muß sie gleich den Linientruppen eingeübt, ausgerüstet und bereit seyn, und darf nicht den größern Theil eines Contingents bilden. Landsturm ist dem Ermessen jedes einzelnen Staats über- lassen. Kein Staat, dessen Contingent ein oder mehrere Corps bildet, darf das Contingent andrer Verbündeten dem seinigen einverleiben. Das Bundesheer besteht aus 7 un- vermischten und 3 zusammengesetzten Corps. Jedes Corps begreift wenigstens 2 Divisionen, die nicht unter 10,000 M. zahlen dürfen ; 1 Brigade Infanterie nicht unter 3200 M., 1 Reg. Cavallerie zu 4 Escad., die wie die Compagnien jede 1z0 M. stark sind, 1 Bat. Zoo M., eine Batterie 6 — 8 Kanonen. Die zusammengesetzten Corps und Divisionen werden nach Verabkvmmen oder Entscheiden des Bundestags vereinigt. Jedes Corps bildet eine gute Cavallerie- und Artilleriereserve. Der Generalissimus wird jedesmal vom Bundestag ernannt ; allein mit dem Frieden hören seine Geschäfte auf, und ein G e n e r a l l i e u t en a n t des Bun- des, der auch vom Bundestag gewählt wird, und dieselben Rechte genießt, tritt an seine Stelle, er selbst aber bei der Ernennung eines Generalissimus wieder iu seine alten Ver- hältnisses Das Generalquartiermeisteramt besteht aus einem Generalquartiermeister, einem dirigirenden Generaladjutanten und einem Generalintendanten. Zur Erhaltung der Armee- polizei wird eine Gensd'armerie von wenigstens 200 M. Cavallerie errichtet, und den Cavalleriecontiwgenten beige- zählt. Die Bundesfestuugeu Mainz, Luxemburg und Landau werden dem Bund übergeben. Als Festung vom ersten Range und großer Waffenplatz ist Ulm bestimmt, wozu von den angewiesenen Geldern 20 Mill. Fr. zu ver- wenden sind; um einen Uebergaugspunkt am Rhein zwischen

4. Bd. 2 - S. 321

1819 - Leipzig : Hinrichs
Teutschland. 321 Mainz und dem Elsaß zu sichern, soll zu Germersheim oder an einem andern Punkte der Gegend ein doppelter Brücken- kopf mit 15 Mill. Aufwand angelegt werden. An der süd- westlichen Gränze wurden Naftadt oder Donaueschingen, und zwischen Luxemburg und Landau Homburg, zur Befestigung vorgeschlagen. Nach der Eintheilung des Bundesheere stellt zum Armeecorps 1. 2. 3. Oestreich 94,322; 4. 5, 6. Preußen 79,234; 7. Barern 35 600 M. Wegen des Zten und 9ten Armeecorps ward nach langen Debatten am 11. Marz 1319 der königl. sächsische Plan durch förmlichen Beschluß ange- nommen; nach demselben besteht das 8te Corps aus Würt- temberg 13,955, Baden 10,000, Großherz. Hessen 6195, Hessen-Honlburg 200, Frankfurt 479, Hohenzollern 501, Liechtenstein 55, -zusammen 31,335 M., und das 9te Corps aus Königreich Sachsen 12,000, Herz. Sachsen 3498, An- halt 1224, Kurhessen 5679, Luxemburg 2556, Nassau 3023, Weimar 2010, Schwarzburg 990, Reuß 745, zusammen 31,730mann. Das iote Corps besteht aus Hanover 13,034, Holstein 3600, Braunschweig 2096, Schwerin 3530, Stre- litz7i8, Oldenburg 2173, Waldeck 519, Schaumburg-Lippe 240, Lippe-Detmold 691, Lübeck 407, Bremen 435, Ham- burg 1298, zusammen 23,366 Mann; Totalsumme 300,94z Mann. Eine im Marz 1319 zusammengetretene Militair- commission besteht unbeschadet der Gleichheit der Rechte nach den Armeecorps aus einem östreichischen, preußischen, baierischen und von jedem der 3 gemischten Corps nach eige- ner Uebereinkunft der betheiligten Bundesglieder aus einem Militairbevollmachtigten,- im Ganzen also aus 6 Mitgliedern. Ihr Wirkungskreis ist, die technischen Militairarbeiten zu liefern, die ihr von der Bundesversammlung oder von dem Bundestagsausschuß übertragen werden; sie hat die Uebersicht des Standes aller Truppenabtheilungen des Bundesheeres im Reinen zu erhalten, und ihr liegt die militairische Auf- sicht über die Bundesfestungen, deren Bau und den Dienst in denselben ob. Sie ist der Bundesversammlung für die zweckmäßige Ausführung der ihr übertragenen Arbeiten und die Verwendung dazu angewiesener Gelder verantwortlich. Bei der Berathung derselben müssen wenigstens 4 Mitglieder versammelt seyn, um einen Beschluß fassen zu können. — Von den 3 Bund esfestungen hat Landau baiersche Be- satzung, und erhält im Kriege ■§• Badner; in Luxemburg hat Preußen das Mitbesahungsrecht; Mainz hat östreichische und preußische Besatzung. Zur Vervollständigung der sämt- lichen teutschen Festungen sind 60 Millionen Franken von H. d. Geogr. r.bd. 4teaufl. X

5. Bd. 2, Abth. 2 - S. 258

1785 - Leipzig : Weidmann und Reich
258 Russisches Reich spielen. Aus dem Kloster entfloht er nach Polen, wo er auf einmal sich für Dmitri, den Sohn de6 Zaren Iwan Wasiljewitsch Ii. ausgab, und als sol- cher von dem Fürsten Wischnewezky dem König Sigmund vorgestellt ward. Grifchka spielte entwe- der seine Rolle so gut, oder das Versprechen, Smo- lensk und Severien an Polen abzutreten, und dle katholische Religion in Rußland einzuführen, wirkte so stark auf König Sigmund, daß er, ohngeach- tet verschiedene Personen Grifchka für einen Be- trüger erklärten, ihn dennoch aus allen Kräften zu unterstützen versprach. Wirklich ward die Gefahr bald großer, als man sie vielleicht im Anfang geach- tet hatte. Grifchka rückte mit einem Korps Polen, welches durch Kasaken verstärkt war, wirklich in Rußland ein, und viele Städte, welche sich durch seine schmeichelhaften Manifeste verführen ließen, öffneten ihm ohne Schwertstreich die Thore. Er ward den 2 osten Jänner 1605 geschlagen, brachte «der bald eine andre Armee zusammen, und rückte aufs neue gegen Moskau vor. Alles fiel ihm nun zu, und Boris Ghodunow sähe endlich keine andre Rettung vor sich, als daß er, um nicht von dem unzufriedenen Volke der Gewalt feines Feindes ausgeliefert zu werden, seinem Leben mit Gift ein Ende machte. Feeder 11. Bons Ghodunsws Sohnfeodor bestieg zwar Dorissowitsch nun denj russischen Thron, aber die wider Grifchka l6o5* ausgefchickte Armee wollte ihm nicht einmal den Hul- digungseid leisten, vielmehrgieng der größte Theil zu demgrischka über, der nun, ohne weitern Widerstand zu finden, in Moskau einrückte, und sich huldigen ließ, nachdem er vorher den Zar, der zween Monate regiert hatte, hatte umbringen lassen. Etliche

6. Bd. 2, Abth. 1 - S. 572

1785 - Leipzig : Weidmann und Reich
572 Norwegen. zwar auf ein Mittel gedacht, diesem Nebel abzuhelfen, indem man die Garben auf Röhre oder Stöcke, so in die Erde gegraben sind, setzet, allein ohne gros- sen Erfolg. Friederichö, Was die Stadt Lriederichsstadt vor den übri? sadk. gen norwegischen Städten auszeichnet, ist nicht ihre Größe oder Schönheit, denn sie hat sich feit dem vor neunzehn Jahren erlittenen Brande noch wenig erho- let; sondern sie wird für die Hauptfestung in Norwe? gen gehalten, wo die Magazine und Arsenale befind- lich sind. Einige königliche Gebäude geben der Stadt ein gutes Ansehen, und sechs Kompagnien halten die Besatzung. Wir übergehen die Menge der Vogteyen/ wel- che keine besondere Oerter in sich schließen, und nur in der Anzahl der Kirchspiele, oder an der Fruchtbar- keit des Bodens, Viehzucht oder Ackerbau, von einander unterschieden sind; und nennen nur noch im Umfange dieses Stiftes folgende Grafschaften. Jarlsberg. Die Grafschaft Jarlsberg hat etwa sechs bis acht Meilen in der Lange, allein fast alle Bauern sind Eigenthumer ihrer Höfe, und entrichten an den Gra- fen nur eine sehr kleine Abgabe. Die Gegend ist eine her schönsten in Norwegen, wo eine angenehme Ebe- ne mit der andern abwechselt, und fruchtbare Aecker den Fleiß der Besitzer lohnen. kaurdig. Die Grafschaft Laurvig dürfte jener an Größe und Fruchtbarkeit etwas nachstehen, aber sie ist wegen der dazu gehörigen Eisenwerke weit einträglicher; auch stehen die Bauerhöfe noch immer unter dem Gra- fen, welcher sie unter gewissen Bedingungelt den Landleuken überlaßt.

7. M. Johann Georg Hagers, Rect. zu Chemnitz, Kleine Geographie vor die Anfänger - S. 22

1755 - Chemnitz : Stößel
22 Das Ii. Buch, von Spanien. hat es Brandschaden erlitten; Es ist aber wieder aufge- bauet worden. 7. Aranjvez, oder Arangvez, ein königliches Lusthaus, 7. Meilen von Madrit gegen Mittag in einer unvergleichlichen Gegend am Flusse Tajo. 8- Balsain, ein Lustschloß, das nur seit einigen Jah- ren in Ruf gekommen ist. 9. Br1hvega, Lat. Brioca, eine kleine Stadt am Flus- se Tajuna. 17. Meilen von Madrit, würde unbekannt seyn, wenn nicht der englische General Stanhoppc 1710. da- selbst geschlagen worden Ware. 10. Toledo, Lat. Toletum, eine alte, schöne und Ve- ste Stadt auf einem Berge am Flusse Tajo, welche ehe- desscn die Residenz war. Hier ist ein Erzbischof, seit 1518. eine hohe Schule und ein Jnqvisitionsgerichr. n. Alcala de Henaren, Lat. Complutum, eine Stadt am Flusse Henares. Es hat selbige eine hohe Schu- le, welche der Cardinal Kimenes 1494. wieder hergestel- let hat. Die bekannte Biblia complurensta hat ihren Nah- men von dieser Stadt, welche dem Erzbischoffe zu Toledo gehört. (2) La Sierra, liegt von Algarrien gegen Morgen, und hat seine Benennung von den Bergen. Zu merken sind: 1. Cvenca, Lat. Ooncba, eine Grenzvrstung auf ei- nem Hügel, welche einen Bischof hat, der unter Toledo steht. Es ist auch ein Jnqvifitionsgericht allhier. 2. Molina, die Hauptstadt einer Herrschaft, welche der König in seinem Titul mit führt. 2. Almanza, ein geringer Ort an den valencischen Grenzen, wurde 1727. bekannt, da der englische General Galloway von den Spaniern geschlagen wurde. 4 Villa V10i08a, nur ein Flecken, bey welchem dev General Srahrenberg 1710. die spanische Armee geschla- gen hat. (3) La Manche, liegt gegen Mittag. Darinnen sind: I. Cividad Real, Lat. Ciuitas regia, eine sckwne und wohl bewohnte Stadt, in duen Gegend guter Wein wachst. 2. Ca-

8. Hülfsbuch für den Unterricht in der Geographie von Schlesien - S. 41

1843 - Breslau : Graß, Barth
41 sind die Gcnerallieutenanls Generalmajors, Obersten, Oberstlieutenants, Majors, Hauptleute oder Kapitains, Premier- und Secondelieutenants. Zu dem Beamten stau de gehören alle diejenigen Personen, welche vom Staate mit einer bald ausgedehnteren, bald beschränkteren Gewalt ausgerüstet sind und, unmittelbar oder mittelbar von demsel- den beauftragt, die öffentlichen Angelegenheiten verwalten, wie in den folgenden Paragraphen nachgewiesen werden wird. § 35. Die Provinz Schlesien ist ein Theil des preußischen Staa- tes, welcher acht Provinzen enthält: Brandenburg, Pommern, Preu- ßen, Posen, Schlesien, Sachsen, Westphalen und die Rheinprovinz, über 5,050 ^Meilen groß ist und an 15 Millionen Bewohner zählt. An der Spitze des ganzen Staates steht der König, jetzt Friedrich Wilhelm Iv., der mit unumschränkter Gewalt herrscht und regiert, und dessen Wille durch die König!. Behörden vollzogen wird. Als berathende Behörde steht dem Könige der Staatsrath zur Seite; die oberste verwaltende Behörde ist das Staatsministerium, welches nach den verschiedenen Wirkungskreisen in mehrere Abtheilun- gen zerfällt, Ministerien genannt, deren jeder ein Minister vor- steht. Unter diesem Ministerium, dem die Obhut über den ganzen Staat anvertraut ist, stehen die obersten Provinzialbehörden, welche in Militair- und Civilbehörden zerfallen. Die Militairverwaltung wird bei jedem einzelnen Armeecorps durch den kommandirenden General und die ihm untergebenen Beam- ten besorgt. Zu den letztem gehören auch die Militairärzte für die Gesundheitspflege, und die Militairgeistlichen für das Kirchenwesen und d:e Seelsorge bei den Truppen. — Die Civilbehörden scheiden sich in eigentliche Verwaltungs- und Justizbehörden. Den eigent- lichen Verwaltungsbehörden der Provinz Schlesien steht der Ober- Präsident vor, als Stellvertreter der mit diesen Verwaltungsangelc- genheiten beauftragten Ministerien, deren Anordnungen er durch die ihm untergebenen Behörden ausführen läßt. — Die Justizverwaltung der Provinz liegt drei Oberlandesgerichten ob, welche dem Ju- stizministerium unmittelbar untergeordnet sind und von denen die übri- gen richterlichen Behörden abhängen. — Zu genauer Kenntniß der Bedürfnisse der Provinz, um danach die Maßregeln für deren Ver- waltung bestimmen zu können, gelangt der König nebst dem Staats- ministerium theils durch die ununterbrochene Verbindung mit den Oberbehördcn, theils durch den Landtag. Nach einem von Friedrich Wilhelm Iii. im Jahre 18*23 erlassenen Gesetze versammeln sich näm- lich alle drei Jahre die Abgeordneten der Stände zur Bera- thung über allgemeine Landesangelegenheiten, und diese Zusammen-

9. Vaterlandskunde, ein geographisches-geschichtliches Handbuch, zunächst für die Bewohner der Preußischen Rhein-Provinz - S. 17

1841 - Solingen : Amberger
17 französischen Grenzzoneö entschädigt werden, welche jedoch nicht erfolgte. Am 1. Nov. 1811 kam die Kaiserin von Frankreich, der Kaiser Napoleon selbst aber am folgenden Tage von Wesel aus, in Düsseldorf an. Beide besuchten das Schloß zu Ben- rath, und die Kaiserin bestieg am 3. den Grafenberg und besah das Hans Noland; am 5. reiseten dieselben nach Köln. Als die Vernichtung der gegen Rußland geschickten großen fran- zösischen Armee bekannt geworden war, entstand im Bergischen im Jan. 1813 ein Aufstand des Volks, das sich der Militair- aushebnng widersetzte. Schon war dieser Aufstand größtentheils gedämpft, als der französische General Lemarois in Düsseldorf eintraf, die Provinz in Militairzustand erklärte, und zur völligen Wiederherstellung der Ruhe eine sogenannte mobile Kolonne aus- sandte. Mehrere Derjenigen, welche sich an den Unruben bethei- ligt hatten, wurden darauf in Düsseldorf durch ein Prevotalge- richt verurtheilt, und gleich füselirt. In diesem Zeitpunkte erschien das berüchtigte kaiserliche De- kret von Nossen, in Folge dessen auch in Düsseldorf eine große Quantität von Kolonial- und englischer Fabrik- und Manufac- turwaaren confiscirt und auf dem Kascrnenplatze verbrannt wurde. Ludwig Napoleon kam nicht zur Regierung, denn ehe seine Großjährigkeit eintrat, löseten sich die französisch-bergischen Ober- bebörden, in Folge der siegreichen Befreiungsschlacht und der An- näherung des Kriegsschauplatzes, auf. In den ersten Tagen des Nov. 1813 kam ein Theil der bei Leipzig geschlagenen französischen Armee, unter den Befehlen des Generals Rigault, in Düsseldorf an, und zog durch das Anrücken der Verbündeten veranlaßt, am 10. desselben Monats, Mittags 12 Uhr über den Rhein, nachdem dieser noch vorher eine schwere Contribution gefordert hatte. Nachmittags 4 Uhr verlie- ßen die letzten Franzosen, ihm folgend, die Stadt. Am Abend desselben Tages, gegen 8 Uhr, zogen die ersten Alliirten (10 Kosacken), vom Korps des General-Lieutenants St. Priest in Düsseldorf ein, denen bald preußische Kavallerie folgte, welche mit einem unbeschreiblichen Enthusiasmus empfangen wurde. Die Heere der Verbündeten nahmen nun Anfangs Nov. 1813 von dem Großherzogthümberg und dem Lippedepartement Besitz. Die rechtmäßigen Fürsten traten wieder die Regierung der Län- der an, welche ihnen durch französische List und Uebermacht ge- nommen waren. Nach einer, im Aufträge des Generals vonbü- low, vom Major von Arnim am 10. Nov. 1813 erlassenen Verord- nung, verwalteten die öffentlichen Beamten und zwar die Maires 2

10. Vaterlandskunde, ein geographisches-geschichtliches Handbuch, zunächst für die Bewohner der Preußischen Rhein-Provinz - S. 474

1841 - Solingen : Amberger
474 Jeder verheiratete Offizier muß seine Frau in die Militair-Witt- wcnkasse einkaufen, und die Pensionen Zeigen von fünfzig bis fünfhundert Thaler. Das ganze preußische.heer zerfällt in 5 Heeresabtheilungen, Don denen die erste das Gardekorps, jede der 4 lctztern 2 Ar- meekorps enthält. Die Armeekorps sind auf ein bestimmtes Ge- biet, welches größtenteils mit der Provinz-Eintheilung über- einstimmt, angewiesen. Das Gardekorps erhält aber ans der ganzen Monarchie seine Mannschaften. Jedes Armeekorps hat einen kommandirenden General mit seinem Generalstabe, eine Adjutantur und Intendantur, im Kriege einen Ober-Auditeur, dessen Stelle im Frieden ein Divisions-Auditeur vertritt, einen Ge- neralarzt, einen Militair-Ober-Prediger. Der Sitz des General- kommandos des Gardckorps ist Berlin, des 1. Armeekorps Kö- nigsberg, des 2. Stettin, des 3. Frankfurt, des 4. Magdeburg, des 5. Posen, des 6. Breslau, des 7. Münster und des 8. Koblenz. Ein Armeekorps besteht aus 2 Divisionen,- 1 Artille- rie-Brigade, 1 Pionir- und 1 Schützen- oderjägerabtherlung, einem Reserve-Infanterie-Regiment und einem dazu gehörigen Landwehr-Reserve-Bataillon. Die Division hat einen Komman- deur, einen General mit seinen Adjutanten, 2 Auditeure und 2 Divisions-Prediger, und besteht aus 1 Infanterie-, 1 Ka- vallerie- und 1 Landwehr-Brigade. Die 9 Artillerie-Briga- den, Garde und Nr. 1 — 8, stehen unter einem General-In- spektor und Chef, und bilden 3 Inspektionen. Jede Brigade^ hat einen Brigadier und besteht aus 3 Abtheilungen mit Ab- theilungs-Kommandanten, von denen jede 1 reitende und 4 Fuß- Kompagnien enthält. Zu jeder Brigade gehört eine Handwerks- Kompagnie. Die 9 Pionirabtheilungen, jede zu 2 Kompag- nien stehen unter dem General-Inspektor der Festungen und Chef der Ingenieure und Pionire und machen 3 Inspektio- nen aus. Jede Brigade von einem General befehligt, be- steht aus 2 Regimentern; jedes Infanterie-Regiment aus 2 Musketier-Bataillonen und 1 Füsilier-Bataillon, kommandirt von Stabsoffizieren, Oberstlieutenants oder Majors. Das Ba- taillon wird durch 4 Kompagnien formirt, die von Haupt- leuten befehligt werden. Unter ihnen führen und beaufsichtigen Premier-und Sekonde-Licutenants, Feldwebel, Portd'cpee-Fähn- driche, Fähndriche, Sergeanten, Unteroffiziere und Gefreite, welche letzteren den Korporalschaften, in die die Kompagnien zerfallen, vorgesetzt sind, die verschiedenen Truppentheile. In Friedenszei- ten besteht ein Infanterie-Regiment aus 1500 Mann und in Kriegszeiten ist es fast noch einmal so stark. ' -
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